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   VGH Bayern, 25.07.2013 - 3 ZB 10.1545   

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VGH Bayern, 25.07.2013 - 3 ZB 10.1545 (https://dejure.org/2013,20948)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.07.2013 - 3 ZB 10.1545 (https://dejure.org/2013,20948)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 3 ZB 10.1545 (https://dejure.org/2013,20948)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Dienstunfall (hier: verneint); Kausalität des Unfallereignisses für den eingetretenen Körperschaden; mehrere Ursachen (degenerative Vorschädigung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81

    Dienstbeschädigung - Voller Beweis

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2013 - 3 ZB 10.1545
    Dies gilt auch für den Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis und Körperschaden (vgl. Plog/Wiedow, BeamtVG, Rd. 225 und 227 zu § 31; BVerwG U. v. 22.10.1981 - 2 C 17/81 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 08.03.2004 - 2 B 54.03

    Anforderungen an die Ursächlichkeit i.S.d. Dienstunfallrechts - Kausalität

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2013 - 3 ZB 10.1545
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. B.v. 8.3.2004 -2 B 54/03, juris Rn. 7 m.w.N., Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, Erl. 1.3. zu § 31) ist dann, wenn mehrere Ursachen den Erfolg herbeigeführt haben, wesentlich nur diejenige, die wegen einer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt hat, also bei natürlicher Betrachtungsweise maßgebend und richtungweisend war.
  • BVerwG, 20.04.1967 - II C 118.64

    Modifizierte Theorie des adäquaten Ursachenzusammenhangs - Herzinfakt bei

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2013 - 3 ZB 10.1545
    Sind mehrere Ursachen annähernd gleichwertig, so gilt die durch den Dienstunfall gedeckte Teilursache als alleinige (wesentliche) Ursache im Rechtssinn (BVerwG U.v. 20.4.1967 - II C 118.64 - juris Rn. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1991 - 4 S 2438/90

    Anerkennung eines Sportunfalls als Dienstunfall bei bestehender Vorschädigung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2013 - 3 ZB 10.1545
    Unerheblich ist, ob das geschädigte Körperteil (hier: der Bereich der rechten Schulter) altersbedingt oder in einem für das Alter außergewöhnlichen Maß vorgeschädigt war (vgl. Plog/Wiedow, BeamtVG, Rn. 82 zu § 31; BayVGH U.v. 5.9.2009 - 3 B 90.418 - ZBR 1991, 276 zum Bizepssehnenriss).
  • VGH Bayern, 05.09.1990 - 3 B 90.418

    Voraussetzungen für die Anerkennung des Dienstunfalls eines Beamten;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2013 - 3 ZB 10.1545
    Unerheblich ist, ob das geschädigte Körperteil (hier: der Bereich der rechten Schulter) altersbedingt oder in einem für das Alter außergewöhnlichen Maß vorgeschädigt war (vgl. Plog/Wiedow, BeamtVG, Rn. 82 zu § 31; BayVGH U.v. 5.9.2009 - 3 B 90.418 - ZBR 1991, 276 zum Bizepssehnenriss).
  • VG München, 27.08.2013 - M 12 K 13.1652

    Dienstunfall; Dienstunfallfolgen; Temperaturtrauma

    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerwG v. 20.04.1967, II C 118.64 - grundlegend; v. 18.04.2002, 2 C 22/01, juris; BayVGH v. 18.09.2009, 14 B 07.956; v. 02.08.2011, 3 B 09.196 und v. 25.07.2013, 3 ZB 10.1545, alle juris), sind als Ursache im Rechtssinne auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne anzuerkennen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben.

    Der Beamte trägt für den Nachweis dieses Kausalzusammenhangs die materielle Beweislast und muss nachweisen, dass der Körperschaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch das entsprechende Ereignis hervorgerufen wurde (BayVGH v. 18.09.2012, 3 ZB 10.503, juris m.w.N und v. 25.07.2013, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 19.03.2015 - Au 2 K 14.1286

    Anerkennung einer degenerativen Veränderung im Bereich der Hals- und

    Auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung sind als Ursache im Rechtssinn nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen in naturwissenschaftlichphilosophischen (natürlichlogischen) Sinne anzuerkennen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BVerwG, U. v. 28.4.2002 - 2 C 22.01 - ZBR 2003, 140; BayVGH, B. v. 21.3.2014 - 14 ZB 12.1024 - juris Rn. 9 f.; B. v. 25.7.2013 - 3 ZB 10.1545 - juris Rn. 4).
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